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Kosten

Was ist als Eigenanteil bzw. als Zuzahlung zu entrichten?

A   

Kosten der häuslichen Pflege

(„Grundpflege“) nach SGB XI (Pflegeversicherung)

Für die Übernahme der Pflegekosten durch die Pflegeversicherung sind Maximalbeträge festgesetzt. Die Pflegekasse staffelt diese Beträge nach der Einstufung in die Pflegegrade.
 

Es wird übernommen:

  • bei Pflegegrad 1 reine Geldleistung von 125 €
  • bei Pflegegrad 2 bis max. 724€
  • bei Pflegegrad 3 bis max. 1.363 €
  • bei Pflegegrad 4 bis max. 1.693 €
  • bei Pflegegrad 5 bis max. 2.095 €

In unserem ersten Beratungsgespräch werden wir über alle Kosten sprechen. Sie erhalten ein Angebot, wie hoch die monatlichen Kosten bei Ihren gewünschten Leistungen sind. Wir beraten Sie ausführlich und auch klar verständlich.

B   

Kosten der häuslicher Krankenpflege

(„Behandlungspflege“) nach SGB V (Krankenversicherung)

Als Eigenanteil müssen für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr 10 Prozent der Pflegekosten selbst bezahlt werden. Darüber hinaus muss 10 € pro ärztlicher Verordnung als Zuzahlung entrichtet werden. Die restlichen Kosten trägt die Krankenversicherung. Auch hier stehen wir Ihnen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Unsere Neuigkeiten

Am Samstag, den 15.06.2024
ab 14 Uhr in der Tagespflege Lieblingsplatz
Christiansreuther Str. 25

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihr direkter Draht zu uns

Christine Geißer

Pflegedienstleitung

Christiansreuther Str. 25

95032 Hof

09281 / 815-7518