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In Zeiten knapper Budgets setzen Bauinteressenten wieder verstärkt auf das Erbbaurecht, also die Möglichkeit, einen Bauplatz für mehrere Generationen -meist auf 100 Jahre- zu pachten.

Ein Erbbaurecht ist das notariell vereinbarte und im Grundbuch eingetragene Recht, auf einem fremden Grundstück ein Haus zu errichten. Dem Erbbauberechtigten gehört also das Haus samt Garagen, Nebengebäuden und Gartenanlagen, nur eben nicht das Grundstück.

Der Erbbauberechtigte hat aber nach außen alle Rechte und Pflichten wie ein Eigentümer. Er muss z.B. Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühr zahlen und auf dem Gehsteig Schnee räumen.

Das Erbbaurecht kann verkauft und vererbt, mit Hypotheken und anderen Rechten belastet und auch versteigert werden.

Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer eine jährliche Pacht, meist 3 bis 4 Prozent aus dem Grundstückswert.
Bei einem Grundstückswert von 60,00 € pro Quadratmeter errechnet sich so ein Erbbauzins zwischen 1,80 und 2,40 € pro Quadratmeter jährlich.

Daneben kommen auf den Erbbauberechtigten die gleichen Kosten zu, wie sie ein Grundstückskäufer neben dem Grundstückspreis zu tragen hat:

  • Erschließungskosten für Straße und Kanal
  • Anschlusskosten für Strom, Gas, Wasser
  • Vermessungs-, Notar- und Grundbuchkosten

Eine vorzeitige Kündigung hat der Erbbauberechtigte nur in Ausnahmefällen zu befürchten, etwa bei längeren Zahlungsrückständen.

Am Samstag, den 15.06.2024
ab 14 Uhr in der Tagespflege Lieblingsplatz
Christiansreuther Str. 25

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Michael Oxenbauer

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