Pflegekontrollbesuche

Nach dem Pflegeversicherungsgesetz  § 37 Abs. 3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuche) führen wir Pflegkontrollbesuche nach dem Pflegeversicherungsgesetz durch.

Falls Sie eine Person pflegen und Pflegegeld erhalten, werden Sie von der Pflegekasse verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen mit einer anerkannten Einrichtung ein Beratungsgespräch zu führen.

Die Häufigkeit dieser Qualitätsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad.

Pflegegrad 1 - 3: halbjährlich

Pflegegrad 4 + 5: vierteljährlich

Es steht nicht die Kontrolle der pflegerischen Versorgung im Vordergrund, sondern die Hilfestellung und Beratung zur Sicherstellung einer ausreichenden pflegerischen Versorgung.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Postanschrift:

Ambulanter Pflegedienst gGmbH
der Hospitalstiftung Hof
Christiansreuther Str. 25
95032 Hof

Kontakt:

 
Christine Geißer, Pflegedienstleitung
 
☎ Telefon: 09281 / 815-7518