Eigenjagdreviere der Hospitalstiftung Hof

Die Hospitalstiftung Hof trägt auf rund 660 Hektar Wald und Feld die Verantwortung nicht nur für den Wald, sondern auch für Wild und Jagd. Sie unterhält deshalb seit Jahrzehnten drei Eigenjagdreviere mit insgesamt 650 ha. Diese befinden sich in Stiftsgrün, Walburgisreuth (beide Nähe Föhrenreuth) und am Kornberg.

Die wirtschaftliche Nutzung des stiftischen Waldes ist eines von mehreren Standbeinen der Hospitalstiftung Hof. Von großer Bedeutung ist deshalb natürlich auch die Naturverjüngung des Waldes, da sich Hospitalstiftung Hof auch in der Verantwortung zur Erhaltung von Naherholungsbieten sieht. Die Naturverjüngung wird im Gegensatz zur Pflanzung mit einem geringeren Zeit- und Kostenaufwand betrieben. Leider kommt es aber immer wieder vor, dass viele junge Mischbaumarten dem Rehäser zum Opfer fallen. Der kostenintensive Bau von Kulturzäunen und das Anwenden anderer Schutzmaßnahmen können hier nur begrenzt Abhilfe schaffen. Ein kontrollierter Abschuss von Rehwild ist somit unvermeidbar, damit die Waldbäume ihr vielfältiges Nachwuchspotenzial ausschöpfen können. Nur so kann der Wald von selbst stabil nachwachsen und seine umfangreichen Aufgaben erfüllen.

Eigenjagdreviere Walburgisreuth und Stiftsgrün

Das Jagdrevier Walburgisreuth umfasst eine Größe von 155 ha, das für Stiftsgrün ist rd. 215 ha groß. Beide Pächter sind zur Vermeidung von Wildschaden verpflichtet und sollten den von der Jagdbehörde festgesetzten Abschussplan gewissenhaft erfüllen.

Eigenjagdrevier Kornberg

Das ca. 280 ha große Gebiet wurde bisher auch durch Verpachtung genutzt. Da in vielen Gebieten des Landkreises Hof die Verbissbelastung zu hoch ist, kam es auf Vorschlag der Stiftungsverwaltung und nach intensiver Recherche und reger Aussprache der Mitglieder des Stiftungsausschusses, zur Umstellung der bisherigen Jagd auf Regiejagd, Beginn war der 01.04.2010 und es wurde ein Zeitfenster von 3 Jahre zur Probe festgelegt. Für die Vergabe der Regiejagd erfolgte eine entsprechende Ausschreibung zweier Jagderlaubnisscheine. Diese gelten für die Dauer von zunächst einem Jahr und können bei entsprechender Eignung um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Ziel ist durch diese Form der Jagdvergabe einen größeren Einfluss auf die Ausübung der Jagd zu nehmen, auf die Erfüllung der Abschusspläne und somit auf den Zustand der Waldvegetation. 

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Klosterstr. 3
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